9. FERTIGSTELLUNG

Unsere Zusammenarbeit endet mit der Meldung der Fertigstellung Ihrer Traumimmobilie an die Behörde bzw. der Ausstellung der sogenannten „Benützungsbewilligung“. Bis zu diesem Zeitpunkt und stehe ich Ihnen während des gesamten Bauvorhabens mit Rat und Tat zur Seite.

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