7. RECHNUNGSPRÜFUNG

Die von den Unternehmen gestellten Rechnungen werden von mir geprüft, gegebenenfalls korrigiert und erst dann Ihnen zur Bezahlung freigegeben. Das umfasst die Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße Prüfung aller Rechnungen auf Basis der Angebote und Aufträge.
Die Bezahlung der geleisteten Tätigkeiten erfolgt nach meiner Freigabe termingerecht und entsprechend der vorangegangenen Kalkulation.

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